Wir beraten und vertreten Sie umfassend im Sportrecht in Hamburg und darüber hinaus
Da es sich um eines unserer Spezialgebiete handelt, profitieren Sie bei Ihrem Anliegen von der detaillierten Expertise unserer Rechtsanwälte. Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen.
Fachliche Kompetenz, langjährige Berufserfahrung, Innovation und Transparenz - diese Eigenschaften vertreten wir von der Anwaltskanzlei Gebhardt. An unseren zwei Standorten in Sonneberg und Hamburg nehmen wir uns auf regionaler und überregionaler Ebene Ihrer Sache an und stehen Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite. Damit Sie bereits vorab einen Eindruck davon gewinnen, was Sie bei uns erwartet, möchten wir Ihnen hier die Spezialgebiete unseres Profils näherbringen. Erfahren Sie hier Näheres zum Sportrecht für Hamburg und viele andere Regionen. Für alles Weitere sind wir persönlich für Sie da, nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf.
Sportrecht in Hamburg – dies versteht sich als eine Orientierung an interdisziplinären Themenfeldern. Das geschieht, da es zu dem Begriff Sport an sich weder eine gesetzliche Regelung noch entsprechend definierte Vorschriften gibt. Die Anwendung des Sportrechts vereint und vermischt verschiedene Rechtsgebiete. Dazu gehören:
- Zivilrecht
- Strafrecht
- Steuerrecht
- Wirtschaftsrecht
- öffentliches Recht
- Vereins- & Verbandsrecht
- Verfahrensrecht
- Gesellschaftsrecht
- Arbeitsrecht
- Europarecht
Inwieweit diese Rechtsgebiete relevant werden, hängt immer vom jeweiligen Fall und dessen Bezug ab. Das gilt schon deshalb, weil es eine Vielzahl unterschiedlicher Sportvereine und -verbände mit entsprechenden Regel- und Orientierungswerken gibt. Hinzu kommen die jeweiligen Satzungen, Vorgaben und Regelwerke mit den entsprechenden Rechten und Pflichten einzelner Mitglieder.
Beim Sportrecht, das wir von Hamburg aus anwenden, handelt es sich also um einen komplexen, nicht klar abgegrenzten Rechtsbereich. Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, sich genau mit den Rechtsgebieten zu befassen, die in Ihrem speziellen Fall relevant sind. Das beinhaltet kompetente Beratung wie auch Unterstützung bei Aufbau und Abwicklung rechtlicher und steuerrechtlicher Strukturen. Gegebenenfalls vertreten wir Ihre Interessen auch gerichtlich bei Zivil- und Strafprozessen.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige relevante Bereiche zum Thema Sportrecht in Hamburg vorstellen.
-
Vereinsrecht
Das Vereinsrecht regelt den Verein selbst sowie dessen Verhältnis zum Staat. Die gesetzliche Grundlage, um einen Verein zu gründen, liefert Artikel 9 unseres Grundgesetzes zur Vereinigungsfreiheit. Des Weiteren bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Basis für Vereinsgesetze. Die Satzung des Vereins hingegen unterliegt dessen freier Bestimmung. Spezielle vereinsrechtliche Bestimmungen richten sich nach der Vereinsart. Also beispielsweise einem rechtsfähigen Verein, bei dem eine Eintragung in das Vereinsregister erfolgt.
Vereinsrecht umfasst die gesamte Organisation eines Vereins von dessen Gründung bis hin zu seiner Auflösung. Mit dem von uns durch das Sportrecht in Hamburg begleitet Ihr Anwalt Sie bei allen damit verbundenen rechtlichen Angelegenheiten.
-
Verbandsrecht
In puncto Verbandsrecht setzten wir uns mit Bezug zum Sportrecht in Hamburg gezielt mit den rechtlichen Anliegen von Sportverbänden auseinander. Da es sich bei einem Sportverband um den Zusammenschluss mehrerer Sportvereine handelt, gibt es keine klare Trennung zum Vereinsrecht. Dementsprechend sind Vereins- und Verbandsrecht eng miteinander verwoben. Für einen Verband gelten prinzipiell die gleichen Regelungen und Vorgaben. Aufgrund seiner Größe können die rechtlichen Strukturen jedoch komplexer ausfallen.
Obwohl unsere Kanzlei auf Sportrecht spezialisiert ist, bieten unsere Anwälte Ihnen natürlich auch eine umfassende Beratung zu Verbänden und Vereinen abseits des Sportbereichs. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen rechtlichen und steuerrechtlichen rund um Verbandsgründung, Organisation und Umstrukturierung.
-
Verwaltungsrecht
Das allgemeine Verwaltungsrecht bildet Teil des öffentlichen Rechts. Es regelt alle in der Verwaltung geltenden Rechtsinstitute und Verfahren. Das schließt mehrere rechtliche Teilbereiche ein. Dazu gehören:
- Verwaltungsvollstreckungsrecht
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Verwaltungszustellungsrecht
- Gebührenrecht
Das besondere Verfahrensrecht bezieht sich auf spezielle Verwaltungsbereiche. Dazu zählt auch der Sport beziehungsweise das Sportrecht, das wir in Hamburg behandeln. Dabei kommt es darauf an, wo dieses zum Einsatz beziehungsweise in welcher sportlichen Organisation. Dementsprechend gilt beispielsweise lokales Verwaltungsrecht. Unsere Anwälte beraten Sie gerne, welche verwaltungsrechtlichen Aspekte es in Ihrem speziellen Fall zu berücksichtigen gilt. Zudem unterstützen wir Sportler, Sportvereine und Sportverbände individuell bei konkreten Verwaltungsverfahren.
-
Gesellschaftsrecht
Das Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts regelt allgemein Regeln und Vorschriften privatrechtlicher Personenvereinigungen. Im Sportrecht ist das Gesellschaftsrecht beispielsweise für Vereine wichtig. Präzise betrifft es nicht rechtsfähige Vereine, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu behandeln sind. Zum Vergleich: Bei eingetragenen Vereinen (e.V.) handelt es sich rechtlich um juristische Personen. Das Gesellschaftsrecht spielt dementsprechend insbesondere bei der Gründung von Sportvereinen eine Rolle.
Als Ihr Partner für Gesellschaftsrecht klären wir gerne, welche gesellschaftsrechtlichen Belange für Sie relevant sind. Beanspruchen Sie hierzu unsere juristische Beratung, beispielsweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bestimmter Vereinsarten. Ob Sie neu gründen oder umstrukturieren möchten - wir sind als Anwalt für Sie da.
Seit 1994 vertreten unsere Anwälte Mandanten aus dem Privat- und Firmenkundenbereich bei Ihren rechtlichen Angelegenheiten. In Sonneberg von Rechtsanwalt Uwe Gebhardt gegründet, fließt langjährige Erfahrung in unser Profil der Rechtsberatung und die Vertretung vor Gericht ein. Mit unserer Arbeit decken wir die Schwerpunkte Verkehrs-, Straf-, Arbeits-, Familien-, Steuer- und Sportrecht ab. Bei Bedarf vertreten wir Sie aber auch bei allen anderen rechtlichen Angelegenheiten. Fachliche Kompetenz trifft dabei auf maximale Transparenz in Bezug auf alle rechtlichen Schritte und anfallenden Kosten. Gerne beantwortet Ihr Anwalt Ihnen alle aufkommenden Fragen. Wir stehen Ihnen mit unserer Anwaltskanzlei in Sonneberg sowie mit dem Schwerpunkt Sportrecht in Hamburg zur Verfügung.
Unser Standort in Hamburg
An unserem Kanzleistandort in Hamburg betreuen unsere Anwälte Sie vornehmlich in den Bereichen Sport-, Vereins- und Vertragsrecht. Selbstverständlich stehen wir Ihnen neben dem Schwerpunkt Sportrecht in Hamburg auch bei anders gewichteten rechtlichen Angelegenheiten zur Seite, wie beispielsweise Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Falko Gebhardt bietet Ihnen hierzu umfassende anwaltliche Unterstützung und Beistand für Ihren Fall an. Sie erhalten eine individuelle Beratung, bei der wir transparent klären, welche rechtlichen Optionen Ihnen offen stehen. Darauf basierend leiten wir die entsprechenden rechtlichen Maßnahmen ein.
Sie sind auf der Suche nach einem Partner beim Thema Sportrecht in Hamburg? Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen. Nehmen Sie jetzt telefonisch oder via E-Mail Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie eine persönliche Erstberatung mit den Rechtsanwälten in unserer Kanzlei.